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Reisen für Alle
GEPRÜFT. VERLÄSSLICH. DETAILLIERT.

Klare Botschaft – große Ziel­gruppe

Potentiale nutzen – Barrierefreiheit als Qualitätskriterium einbinden

Urlaub „ohne Einschränkungen“ wird im Tourismus zunehmend als Qualitätskriterium angesehen. Von barrierefreien Angeboten profitieren alle, nicht nur gut 10 Millionen Menschen mit staatlich anerkannter Behinderung. Sie sind eine hilfreiche und komfortable Lösung, zum Beispiel auch für 12 Millionen Familien mit Kleinkindern, Menschen mit vorübergehender Einschränkung und 19 Millionen Senioren in Deutschland.

Es geht nicht darum, dass ihr Angebot vollständig barrierefrei ist – viel wichtiger ist die verlässliche Information über das tatsächlich vorhandene Angebot, auf Grundlage derer Gäste selbst entscheiden können, ob das Angebot für sie geeignet ist oder nicht.

Mit dem Bundesprojekt „Reisen für Alle“ ist seit 2014 eine bundesweit einheitliche Darstellung von geprüften Informationen über barrierefreie Angebote möglich und richtet sich an ALLE UNTERNEHMEN der gesamten touristischen Servicekette: Von der Information vor Reiseantritt, über die Tourist-Information und das Restaurant bzw. Hotel bis hin zum Museum, Wanderwegen und Freizeiteinrichtungen vor Ort. Sogar ganze Regionen und Städte können sich kennzeichnen lassen. Die Kennzeichnung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss eine Kennzeichnung mit einer Nacherhebung erfolgen.

Das Kennzeichnungssystem umfasst Kriterienkataloge für die sieben Personengruppen mit Mobilitäts- oder Aktivitätseinschränkungen. Dies umfasst Menschen mit Gehbehinderung, Menschen im Rollstuhl, Menschen mit Hörbehinderung, gehörlose Menschen, Menschen mit Sehbehinderung, blinde Menschen und Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung.

 

Die Kosten, sowie alle Informationen zum konkreten Ablauf der Kennzeichnung können über den Lizenznehmer im jeweiligen Bundesland angefragt werden.

Antrag

Um die Teilnahme zur der Kennzeichnung „Reisen für Alle“ zu beantragen, senden Sie bitte das Formular zum Prüfauftrag an Ihren entsprechenden Ansprechpartner.

Hier finden sie Ihren Ansprechpartner:

Baden-Württemberg

Ihre Kontakt in Baden-Württemberg

Bayern

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Berlin

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Brandenburg

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Bremen

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Hamburg

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Hessen

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Mecklenburg-Vorpommern

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Niedersachsen

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Nordrhein-Westfalen

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Rheinland-Pfalz

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Saarland

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Sachsen

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Sachsen-Anhalt

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Schleswig-Holstein

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Thüringen

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